Eidgenössischer Fachausweis
Berufsprüfung Bereichsleiter/-in Reinigungstechnik
Die Anforderungen in der Gebäudereinigung sind vielfältig und anspruchsvoll. Für die erfolgreiche Führung eines Gebäudedienstleistungsunternehmens braucht es Reinigungs-Fachwissen, Know-how in Administration, Kommunikation, Mitarbeiterführung, Kundenkontakt, Kalkulation und Vertragserstellung.
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Prüfungsgebühr
Zulassungsbedingungen
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Pensum von 80% oder mehr in der Funktion Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger vorweisen kann;
über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation der Sekundarstufe II verfügt und nach Erlangen dieses Ausweises mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Gebäudereinigerin beziehungsweise als Gebäudereiniger in einem Pensum von 80% oder mehr vorweisen kann sowie über das Grundmodul RP beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt;
über die erforderlichen Modulabschlüsse A, B, C, D und E beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Projektarbeit.
Anmeldehinweise
Anmeldehinweise
Zur Anmeldung sind weitere Informationen und Dokumente als PDF beizufügen:
- 01eine Zusammenstellung (Lebenslauf) über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
- 02Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
- 03Kopien der Modulabschlüsse beziehungsweise der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen;
- 04Zwei Themenvorschläge für die Projektarbeit in der Originalvorlage (siehe Download) ausgefüllt;
- 05Angabe des Schwerpunkts in der Originalvorlage (siehe Download) zum Prüfungsteil 2 «Betrieblicher Schwerpunkt»;
- 06Angabe der Prüfungssprache;
- 07Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
- 08Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)¹
¹ Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung findet sich in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1; Nr. 70 des Anhangs). Die QS-Kommission beziehungsweise das SBFI erhebt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik die AHV-Nummer, welche es für rein statistische Zwecke verwendet.
Die Zahlung muss bis zum 23. September 2026 auf unserem Konto eingegangen sein. Im Verlauf des Anmeldeprozesses erhalten Sie entsprechende Instruktionen.
Es werden nur Anmeldungen bearbeitet, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Rückzahlungen erfolgen gemäss Kostenregelung.
Abmeldungen müssen in schriftlicher Form dem Prüfungssekretariat zugestellt werden.
Anschlussausbildungen
Mit dem eidg. Fachausweis stehen Ihnen folgende Höheren Fachprüfungen offen:
Kontakt
Prüfungssekretariat / Prüfungsleitung Allpura
St. Laurentiusstrasse 5, 4613 Rickenbach